AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Weltladen-Dachverband e.V.

1. Geltungsbereich

1.1. Die Verträge, Lieferungen. Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen
1.2. Bedingungen unserer Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nach deren Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Weltladen-Dachverband e.V.

2. Angebote

2.1. Die Angebote des Auftragnehmers gemäß seinen Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage ab deren Datum gebunden. Die in einem solchen Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

3. Preise

3.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen neuesten Preislisten angegebenen Preise gebunden. Die von uns im Produktkatalog genannten Preise für Bildungs- und CD-Materialien verstehen sich brutto zuzüglich Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenvereinbarungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter/innen, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
3.2. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer bei Preisangaben bzw. Warenbezeichnungen dürfen wir nachträglich richtigstellen.

4. Verpackung und Versand

4.1. Lieferungen erfolgen ab Geschäftsstelle WL-DV mit der Ausnahme von individuellen und nicht vorrätig gehaltenen Materialien. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.
4.2. Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Die Wahl der Versandart ist dem Auftragnehmer überlassen.
4.3. Für zum Versand getätigte Aufträge gelten darüber hinaus die vom Auftragnehmer veröffentlichten Versandkonditionen.
4.4. Für Lieferungen ins Ausland gelten abweichende Regelungen, die individuell zu vereinbaren sind.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Auftraggebers. Die Ware wird von dem Auftragnehmer so verpackt, dass auf dem Transportweg kein direkter Zugriff auf die Ware möglich ist. Verlust oder Beschädigung auf dem Transport sind vom Empfänger beim jeweiligen Frachtführer zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung schriftlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen den Frachtführer nicht erlischt. Der Auftraggeber hat die Tatsache der Beschädigung dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen uns gegenüber nicht zur Abnahmeverweigerung.
5.2. Liefern wir durch Spediteur oder Post, so geht die Gefahr für die Ware mit ihrer Übergabe an die genannten Frachtführer auf den Kunden über. Bei Selbstabholung geht die Gefahr über, wenn wir die Ware dem Kunden übergeben. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6. Gewährleistung

6.1. Der Auftraggeber hat die empfangenen Waren oder Leistungen unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes.
6.2. Berechtigte Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder durch angemessene Gutschrift.
6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, wenn durch diese der Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Waren nur unwesentlich oder zumutbar gemindert werden, oder wenn die Abweichungen innerhalb der nach allgemeinem Handelsbrauch zulässigen bzw. üblichen Toleranzen liegen. Bei handwerklich gefertigten Materialien sind Abweichungen von den vorgestellten Mustern zwangsläufig und können von daher nicht zu Mängelrügen herangezogen werden.
6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6.6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Alle Forderungen aus der Wiederveräußerung gelten als an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen.

8. Zahlung

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zahlbar.
8.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
8.4. Wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
8.5. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse sind die Geschäftsräume des Auftragnehmers in 55116 Mainz.
9.2. Mit dem Zustandekommen des Vertrags wird das für den Firmensitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Für Auftraggeber, die eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nicht treffen können, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

10. Datenschutz

Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten und zu speichern.

CC BY 4.0-Lizenz

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Stand: 10/2022

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