
Überprüfungsverfahren
Wie funktionierts? Die Lieferantenauswahl für Weltläden
Wie stellen wir sicher, dass die Produkte in Weltläden auch wirklich fair gehandelt sind? Unsere Antwort: Über unser Anerkennungsverfahren für Lieferanten, das wir anhand des Importeurs für Kunsthandwerk „SHONA-ART“ erklären.
1. Idee trifft auf Produzent
- Der Galerist Bastian lernt bei zahlreichen Reisen durch Simbabwe Shona-Künstler*innen kennen.
- Bastian und sein Partner Marius sind begeistert von den künstlerischen Fähigkeiten der Shona-Künstle*/innen.
- Aber: Es gibt nur eingeschränkte Verkaufsmöglichkeiten vor Ort in Simbabwe.
- Idee 1: Das Unternehmen „SHONA-ART“ in Deutschland zu gründen und die Shona- Kunst in Deutschland bekannt zu machen und zu verkaufen - Gesagt, getan!
2. Aber wie gehts weiter?
- Idee 2: Neben dem Verkauf über Galerien und Messe-Stände haben sie das Ziel, die Kunstwerke über die Weltläden zu vertreiben, da sie fair gehandelte Produkte aus dem Süden anbieten.
- Aber: Wie geht das? Wie kommt man rein in das Produktportfolio der Läden?
3. Anerkennung als Weltladen-Lieferant
- Kein Problem: Es gibt einen Lieferantenkatalog, der von Dominik gepflegt wird! Hier werden alle Importorganisationen gelistet, die der Weltladen-Dachverband erfolgreich überprüft hat, so dass sie ihre Produkte an die Mitgliedsläden verkaufen können.
- Vorgehen: Der Antrag wird gestellt und geprüft, bei Annahme des Antrags wird das Anerkennungsverfahren gestartet.
4. Viele schauen drauf
- Anhand eines Fragebogens überprüfen Dominik und seine Kolleg*innen der AG Lieferantenkatalog, ob die Arbeitsweise von SHONA-ART den Kriterien des Fairen Handels der Weltläden entspricht.
- Themen des Fragebogens: Handelspraktiken, Arbeitsbedingungen, Transparenz, Bildungs-/ Informationsarbeit und Umweltschutz
- Audit: Der externe Gutachter Olaf überprüft am Hauptsitz des Lieferanten die Angaben im Fragebogen und weitere Fragen.
- Der Vorstand des Weltladen-Dachverbandes entscheidet über Aufnahme in den Lieferantenkatalog.
- Die Aufnahme wird veröffentlicht, z.B. auf der Homepage des Weltladen-Dachverbandes.
5. Produkt ist im Weltladen
- Die Kunstwerke können von den Weltläden in Deutschland ins Sortiment aufgenommen werden.
- Die Weltladen-Kund/innen können nun auch die tollen Kunsthandwerke aus Simbabwe erwerben. Das freut nicht nur Bastian, Marius, Dominik und Olaf, sondern ganz besonders auch die Kund*innen und den Künstler Assan.
Die Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog
Der Weltladen-Dachverband arbeitet zu einer breiten Palette an Themen und Aufgaben. In den meisten Arbeitsbereichen übernehmen Arbeitsgruppen zahlreiche Aufgaben. Hier können sich Mitarbeiter*innen von Weltläden oder Interessierte ehrenamtlich für bestimmte Themen engagieren sowie ihre eigenen Erfahrungen und Kompetenzen einbringen.
Die Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog besteht aus fachkundigen Aktiven aus Mitgliedsweltläden, Mitarbeiterinnen und Vorständen des Weltladen-Dachverbandes.
In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle werden neue Lieferanten Überprüft sowie bereits anerkannte Lieferanten wiederüberprüft. Zudem ist die Arbeitsgruppe für die Weiterentwicklung des Überprüfungsverfahrens verantwortlich.
Die Arbeitsgruppe hat aktuell folgende Mitglieder:
Stand: Dezember 2019
Dr. Eberhard Bolay, Weltladen Schorndorf, Vorstand Weltladen-Dachverband e.V.
Dominik Gabel, Weltladen-Dachverband e.V.
Stefanie Krass, Weltladen-Dachverband e.V., Leiterin der AG
Nicola Krümpelmann, Weltladen Bornheim, Vorstand Weltladen-Dachverband e.V.
Rudolf Mayer, Weltladen Weikersheim
Fabio Pereira, Weltläden Kinzigtal
Christa Pieper, Weltladen Mülheim/Ruhr
Rita Scheiner, Weltladen Karlstadt
Wilfried Schindler, Weltladen Wuppertal Ronsdorf
Ursula Schulz-Trieglaff, Weltladen Saarbrücken

Die verschiedenen Überprüfungsverfahren
Reguläre Verfahren
Reguläre Überprüfungsverfahren für Lieferanten mit einem Gesamtjahresumsatz ab 300.000 €. Nach der Auswertung des Fragebogens durch die Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog erhalten sie ein Audit durch einen externen Auditor.
Vereinfachte Verfahren
Vereinfachte Verfahren gelten für
- kleine und mittelgroße Lieferanten mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 300.000 €
- Lieferanten, die „garantierte“ WFTO-Mitglieder sind.
- Unternehmen, die Naturland Fair zertifiziert sind und/oder die Mitglied im FAIR BAND sind,
- Unternehmen, die mindestens 90 % ihres Umsatzes mit fair zertifizierten (Fairtrade, IMO Fair For Life, SPP) Produkten machen und die ihre Zulieferer (für mindestens die Hälfte ihres Gesamtumsatzes) kennen (d.h. in regelmäßigem Abstand in persönlichem Kontakt stehen und in unregelmäßigen Abständen persönliche Besuche durchführen). Sie müssen darüber hinaus nachweisen, dass auch im eigenen Unternehmen die Kriterien der Konvention der Weltläden erfüllt sind.
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Bei mittelgroßen Lieferanten sind Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz zwischen 150.000 € und 300.000 €. Bei ihnen kann das Audit am Unternehmenssitz durch ein Audit in der Geschäftsstelle des Weltladen-Dachverband ersetzt werden.
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Kleine Lieferanten sind Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz bis 150.000 €. Bei ihnen wird i.d.R. kein Audit durchgeführt. Nach bestandenem Aufnahmeverfahren werden diese Lieferanten in den Lieferantenkatalog aufgenommen und nach zwei Jahren erneut überprüft (dann ggf. nach dem regulären Verfahren)
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Sie müssen den Fragebogen nicht ausfüllen, verpflichten sich aber vertraglich zur Einhaltung der Kriterien für den Fairen Handel der Konvention der Weltläden. WFTO Audit-Berichte und Fragebogen sind dem Weltladen-Dachverband vorzulegen.
Lieferanten, denen die WFTO-Mitgliedschaft aberkannt wurde oder die nach dem Durchlaufen des WFTO-Anerkennungsverfahrens nicht als WFTO-Mitglied aufgenommen wurden, können nicht anerkannter Lieferant des Weltladen-Dachverbands werden -
Große Lieferanten sind Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz ab 3 Millionen €. Sie müssen garantiertes WFTO Mitglied sein. Hierbei wird das Überprüfungsverfahren für garantierte WFTO-Mitglieder angewandt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Weltladen-Dachverband jedoch eine Ausnahmeregelung treffen.
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Unternehmen, die Naturland Fair zertifiziert sind und/oder Mitglied im FAIR BAND sind, müssen den Fragebogen nicht ausfüllen, sondern stattdessen ihre jeweiligen Mitgliedschaften und Zertifizierungen nachweisen. Zudem müssen sie vom Weltladen-Dachverband angeforderte Dokumente aus ihren jeweiligen Monitoring-/Zertifizierungsverfahren zur Verfügung stellen
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Unternehmen, die mindestens 90 % ihres Umsatzes mit fair zertifizierten (Fairtrade, IMO Fair For Life, SPP) Produkten machen und die ihre Zulieferer (für mindestens die Hälfte ihres Gesamtumsatzes) kennen und im eigenen Unternehmen faire Bedingungen entsprechend der Kriterien der Konvention der Weltläden nachweisen. Hier müssen Belege erbracht werden und Fragen zum eigenen Unternehmen im Fragebogen beantwortet werden.