
Unser Mitgliedsbeitrag ist transparent.
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages gilt die Beitragsordnung vom Januar 2017. Diese wurde von der Mitgliederversammlung 2016 beschlossen.
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Der Beitrag setzt sich ab 2017 jährlich aus Sockelbeitrag und umsatzabhängigem Beitrag wie folgt zusammen:
A. Sockelbeitrag: € 120,- /Jahr
B. umsatzabhängiger Teil des Beitrags: 1,1% des Nettoumsatzes des Vorjahres
C. Maximalbeitrag (Deckelung von A+B): € 1.900,-
D. Für Weltläden mit Filialen gilt eine separate Regelung.
zu B.: Bemessungsgrundlage des umsatzabhängigen Teils des Beitrags:
Vom Nettoumsatz des Vorjahres können folgende Kosten abgezogen werden:
- Nettokaltmiete des Vorjahres
- Lohnkosten (Arbeitgeber-Brutto) des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes sowie laufende
Fremdleistungen (Honorare) für Buchhaltung* und Ladenreinigung, jeweils des Vorjahres.* Definition Fremdleistung (Honorare für Buchhaltung): Abzugsfähig sind nur die laufenden Buchhaltungskosten aus dem Geschäftsbetrieb, nicht die Kosten für die Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Bilanz, jährliche Steuererklärung).
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Eine Weltgruppe zahlt einen Fixbetrag in Höhe von € 150,- /Jahr.
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Der Umsatz der Filialen wird dem Stammhaus zugerechnet. Je Filiale erhöht sich die Summe des Mitgliedsbeitrags um € 190,- /Jahr, sobald der Höchstbeitrag (Deckelung) insgesamt überschritten wird. Für Weltläden mit mehr als 5 Filialen wird der Beitrag gedeckelt.

Zum Schnuppern haben wir gesonderte Tarife
- Neue Mitglieder können einen pauschalen Beitrag von € 190,- im ersten Jahr der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
- Neu gegründete Weltläden können einen pauschalen Beitrag von jeweils
€ 190,- pro Jahr für die ersten beiden Jahre der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
Wir helfen bei außergewöhnlichen Investitionen
Die Weltläden von Morgen sind modern, attraktiv und nachhaltig. Wir wollen unsere Mitglieder dabei unterstützen, diesen Weg zu gehen. Daher gilt: Bei außergewöhnlichen Investitionen in die Weiterentwicklung des Ladens (wie insbesondere Umzug) können auf Antrag 30% des umsatzabhängigen Beitrages für ein Jahr erlassen werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Weltladen-Dachverbandes.
Weltläden brauchen eine starke Stimme, denn sonst reden nur andere darüber, was angeblich Fairer Handel ist. Weltläden sind nicht nur solidarisch mit Menschen im Globalen Süden, sie brauchen auch Solidarität untereinander. Und alles was ein Laden(verbund) selber nicht schafften kann, sollte die Solidargemeinschaft schultern und anpacken.