
Regelungen
Grundlage: Die Konvention der Weltläden
Eine wesentliche Aufgabe der Weltläden, die Vermarktung fair gehandelter Produkte, wird in der Konvention der Weltläden beschrieben:
"Weltläden verkaufen Produkte, die im Sinne dieser Konvention erzeugt wurden. Durch aktive Vermarktung erhöhen sie den Absatz dieser Produkte zum Nutzen der Produzent/innen."
Lieferanten werden demnach, nach den Standards der Konvention überprüft und bei Einhaltung der Kriterien in den Lieferantenkatalog aufgenommen.
Standard 1: Handelspraktiken "Weltläden kaufen Produkte bei Importorganisationen ein, die erfolgreich überprüft und im Lieferantenkatalog des Weltladen-Dachverbandes aufgeführt sind."
Neuregelungen des Lieferantenkatalogs 2019
Auf der Mitgliederversammlung am 30. Juni 2019 wurden zwei Konventionsänderungen beschlossen:
1. Zusatz zur Konvention: Bekleidungsstandard
Der Sortimentsbereich Bekleidung wird nun nicht mehr im Standard 1 der Konvention geregelt, sondern kann unter bestimmten Bedingungen auch Produkte von nicht im Lieferantenkatalog gelisteten Unternehmen und Labels enthalten. An der Zusammenstellung dieser Labels arbeitet die neu gegründete Projektgruppe Bekleidung. Der Zusatz zur Konvention ist zunächst bis zum 30. Juni 2022.
2. Änderung von Standard 7: Ergänzungsprodukte
Weltläden haben mit der Änderung im Bereich der Ergänzungsprodukte eine größere Gestaltungsfreiheit. So können nun auch verstärkt regionale Produkte im Sortiment geführt werden sowie Produkte, die zu Müllvermeidung beitragen und Produkte aus selbstüberprüften kleinen Projekten.
Die neue, aktualisierte Version der Konvention könnt Ihr unten herunterladen.

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Der neue Bekleidungsstandard
Der Bereich Bekleidung hat eine immer größer werdende Bedeutung für viele Weltläden. Um den Weltläden die Möglichkeit zur Gestaltung eines attraktiven Bekleidungssortiments zu geben, wurden für diesen Bereich zusätzliche Regeln definiert. Diese weichen zwar von der Regelung für das „Standard-Sortiment“ ab, bewahren aber gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der Weltläden.
Der Bereich Bekleidung im Weltladen fällt nun nicht unter die Standards 1 (Handelspraktiken) bzw. 7 (Ergänzungsprodukte) der Konvention, sondern wird separat in einem, zeitlich befristeten, Zusatz geregelt.
Die Bekleidungs-Regelung gilt für eine dreijährige Pilotphase, bis zum 30. Juni 2022, und ist als Zusatz zur Konvention zu sehen.
Unter den Standard fallen jegliche Textilien für Bekleidung, wie T-Shirts oder Schals und Tücher sowie Schuhe. Accessoires wie Handtaschen und Schmuck zählen nicht zu Bekleidung und fallen unter das Standard-Sortiment.
Weltläden kaufen mindestens 80 % ihrer Bekleidungs-Produkte, gemessen am jährlichen Netto-Gesamtumsatz, bei Importorganisationen, die im Lieferantenkatalog des Weltladen-Dachverbandes gelistet, WFTO-Mitglied oder von WFTO-anerkannten Systemen (aktuell: Naturland Fair; Fair For Life; Fairtrade Textile, SPP) zertifiziert sind.
Bis zu 20 % ihrer Produkte können sie bei Lieferanten einkaufen, die nicht von den oben genannten Organisationen überprüft wurden und als Zusatz-Sortiment gelten. Diese anderen Lieferanten sind in einer Empfehlungs-Liste geführt, die der Weltladen-Dachverband unter Mitarbeit der Projektgruppe Bekleidung veröffentlicht.
Zur Projektgruppe Bekleidung:
Die Projektgruppe Bekleidung wurde im März 2019 gegründet. Die Teilnehmer/innen kommen aus Weltläden, welche bereits überdurchschnittlich viel Bekleidung führen. Die Projektgruppe wurde gegründet, um die Einführung des neuen Bekleidungsstandards durch Fachleute aus Weltläden zu unterstützen. Die Projektgruppe widmet sich folgenden Aufgaben:
- Entwicklung eines Kriterien-Katalogs zur Bewertung von Bekleidungs-Unternehmen mit öko-fairem Anspruch;
- Mitentscheidung über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Empfehlungs-Liste für Bekleidungs-Unternehmen;
- Mitentwicklung von Materialien zur Unterstützung von Weltläden, die einen Einstieg in den Bekleidungsbereich planen;
- Rückmeldung an anerkannte Lieferanten bezüglich des Bedarfs und der Wünsche von Weltläden an ein attraktives Bekleidungs-Sortiment.
Bekleidungs-Unternehmen werden auf ihre Einhaltung der Fair-Handels-Regeln und auf die Transparenz in ihrer Lieferkette hin beurteilt. Die Unternehmen können diese entweder über unabhängige Zertifizierungen nachweisen oder indem sie über weite Teile ihrer Lieferkette direkt mit ihren Zulieferern zusammenarbeiten, ihre textile Kette transparent darstellen und somit die Einhaltung der oder die Annäherung an die Kriterien eines Kriterien-Katalogs garantieren können. Eine Übersicht über den Ablauf der Bewertungen der Projektgruppe findet Ihr im Download-Bereich.
Eine Liste der empfohlenen Bekleidungslabels wird demnächst hier veröffentlicht und kontiniuierlich weiterentwickelt.
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Änderungen zur Definition der Ergänzungsprodukte (Standard 7)
Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 30. Juni 2019 wurde die Definition der Ergänzungsprodukte erweitert:
- Nachhaltige, regionale fair gehandelte Waren können nun stärkeren Eingang in Weltläden finden.
- Weltläden haben eine höhere Selbstbestimmung bei der Sortimentsgestaltung.
- Mehr Freiheitsgrade könnten zu mehr Vielfalt beim Sortiment führen.
Gemäß der neuen Definition gelten die folgenden Produkte als Ergänzungsprodukte:
- Produkte aus sozialverträglicher und ökologischer, insbesondere regionaler, Herstellung
- Produkte, die auf vorbildliche Weise Alternativen zu ökologisch bedenklichen Verhaltensweisen bieten und insbesondere einen Beitrag zur Müllvermeidung leisten
- Produkte von kleinen, vom Weltladen selbst überprüften Projekten
- Bücher, Tonträger und Druckerzeugnisse (z.B. Broschüren)
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien, Kriterien für Regionalität, eine Richtline zur Auswahl zu Ergänzungsprodukten sowie Beispiele findet Ihr im Download-Bereich.