Werdet Teil einer starken Bewegung
Egal ob Weltladen oder Weltgruppe, zu Beginn eurer Mitgliedschaft müsst ihr zunächst
- die Konvention der Weltläden anerkennen und euch zu ihrer Einhaltung verpflichten, und
- die Satzung des Weltladen-Dachverbandes und die gültige Beitragsregelung anerkennen.
Den Aufnahmeantrag sowie die Beitragsordnung findet ihr unten als Download.
Meldet euch gerne persönlich bei uns. Wir unterstützen euch bei der notwendigen Bürokratie und stehen für Fragen rund um die Mitgliedschaft zur Verfügung. Gerne senden wir euch alle relevanten Informationen digital oder postalisch zu.
Weltladen, Weltgruppe oder Filialladen?
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Eine Mitgliedschaft als Weltladen ist dann möglich, wenn ein dauerhaft eingerichteter Verkaufsraum mit einem eigenen, direkten Zugang zum öffentlichen Raum vorhanden ist. Zudem muss es regelmäßige Öffnungszeiten von mindestens 12 Stunden in der Woche geben. Sie dürfen das Weltladen-Logo nutzen, das einen großen Wiedererkennungswert hat.
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Können die Kriterien für eine Mitgliedschaft als Weltladen nicht erfüllt werden, kommt eine Mitgliedschaft als Weltgruppe in Betracht. Weltgruppen haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Sie können das Weltladen-Logo nutzen.
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Wenn Haupt- und Filialladen unter einer gemeinsamen Steuernummer geführt werden, ist eine Mitgliedschaft als Filiale möglich. In allen anderen Fällen muss der Laden als eigenständiger Weltladen Mitglied werden.
Der Weltladen-Dachverband wirkt - wie auch der FAIR BAND für seine Mitglieder - durch die aktive Unterstützung des Weltladen-Netzwerkes als politische Stimme der Weltläden. Er stärkt sie, indem er ein klares Bild der Weltläden in der Öffentlichkeit schafft und dient gleichzeitig als Garant der Glaubwürdigkeit dieser Bewegung.