Regelungen
Grundlage: Die Konvention der Weltläden
Eine wesentliche Aufgabe der Weltläden, die Vermarktung fair gehandelter Produkte, wird in der Konvention der Weltläden beschrieben:
"Weltläden verkaufen Produkte, die im Sinne dieser Konvention erzeugt wurden. Durch aktive Vermarktung erhöhen sie den Absatz dieser Produkte zum Nutzen der Produzent/innen."
Lieferanten werden demnach nach den Standards der Konvention überprüft und bei Einhaltung der Kriterien in den Lieferantenkatalog aufgenommen.
Standard 1: Handelspraktiken
Standard 1: Handelspraktiken "Weltläden kaufen Produkte bei Importorganisationen ein, die erfolgreich überprüft und im Lieferantenkatalog des Weltladen-Dachverbandes aufgeführt sind."
Neu seit 2019: Ergänzungsprodukte und Bekleidung
Auf der Mitgliederversammlung am 30. Juni 2019 wurden zwei Konventionsänderungen beschlossen:
1. Änderung von Standard 7: Ergänzungsprodukte
Weltläden haben mit der Änderung im Bereich der Ergänzungsprodukte eine größere Gestaltungsfreiheit. So können nun auch verstärkt regionale Produkte im Sortiment geführt werden sowie Produkte, die zu Müllvermeidung beitragen und Produkte aus selbstüberprüften kleinen Projekten.
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Änderungen zur Definition der Ergänzungsprodukte (Standard 7)
Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 30. Juni 2019 wurde die Definition der Ergänzungsprodukte erweitert:
- Nachhaltige, regionale fair gehandelte Waren können nun stärkeren Eingang in Weltläden finden.
- Weltläden haben eine höhere Selbstbestimmung bei der Sortimentsgestaltung.
- Mehr Freiheitsgrade könnten zu mehr Vielfalt beim Sortiment führen.
Gemäß der neuen Definition gelten die folgenden Produkte als Ergänzungsprodukte:
- Produkte aus sozialverträglicher und ökologischer, insbesondere regionaler, Herstellung
- Produkte, die auf vorbildliche Weise Alternativen zu ökologisch bedenklichen Verhaltensweisen bieten und insbesondere einen Beitrag zur Müllvermeidung leisten
- Produkte von kleinen, vom Weltladen selbst überprüften Projekten
- Bücher, Tonträger und Druckerzeugnisse (z.B. Broschüren)
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien, Kriterien für Regionalität, eine Richtline zur Auswahl zu Ergänzungsprodukten sowie Beispiele findet Ihr im Download-Bereich.
2. Zusatz zur Konvention: Bekleidungsstandard
Der Sortimentsbereich Bekleidung wird nun nicht mehr im Standard 1 der Konvention geregelt, sondern in einem eigenen "Bekleidungsstandard". Weltläden können unter bestimmten Bedingungen auch Produkte von nicht im Lieferantenkatalog gelisteten Unternehmen und Labels führen. Der Zusatz zur Konvention gilt bis zum 30. Juni 2024.
Die neue, aktualisierte Version der Konvention könnt Ihr unten herunterladen.
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Der neue Bekleidungsstandard
Der Bereich Bekleidung hat eine immer größer werdende Bedeutung für viele Weltläden. Um den Weltläden die Möglichkeit zur Gestaltung eines attraktiven Bekleidungssortiments zu geben, wurden für diesen Bereich zusätzliche Regeln definiert. Diese weichen zwar von der Regelung für das „Standard-Sortiment“ ab, bewahren aber gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der Weltläden.
Der Bereich Bekleidung im Weltladen fällt nun nicht unter die Standards 1 (Handelspraktiken) bzw. 7 (Ergänzungsprodukte) der Konvention, sondern wird separat in einem, zeitlich befristeten, Zusatz geregelt.
Die Bekleidungs-Regelung galt für eine dreijährige Pilotphase, bis zum 30. Juni 2022, und ist als Zusatz zur Konvention zu sehen. Auf der Mitgliederversammlung im Juni 2022 haben die teilnehmenden Weltläden mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass der Zusatz mit Ausnahmeliste bis zum 30. Juni 2024 (also um zwei Jahre) verlängert wird und dann definitiv ausläuft.
Unter den Standard fallen jegliche Textilien für Bekleidung, wie T-Shirts oder Schals und Tücher sowie Schuhe. Accessoires wie Handtaschen und Schmuck zählen nicht zu Bekleidung und fallen unter das Standard-Sortiment.
Weltläden kaufen mindestens 80 % ihrer Bekleidungs-Produkte, gemessen am jährlichen Netto-Gesamtumsatz, bei Importorganisationen, die im Lieferantenkatalog des Weltladen-Dachverbandes gelistet, WFTO-Mitglied oder von WFTO-anerkannten Systemen (aktuell: Naturland Fair; Fair For Life; Fairtrade Textile, SPP) zertifiziert sind.
Bis zu 20 % ihrer Produkte können sie bei Lieferanten einkaufen, die nicht von den oben genannten Organisationen überprüft wurden und als Zusatz-Sortiment gelten. Diese anderen Lieferanten sind in einer Ausnahmeliste geführt, die der Weltladen-Dachverband unter Mitarbeit der Projektgruppe Bekleidung veröffentlicht hat.
Unser Ziel ist es, auch in Zukunft ein attraktives Angebot an Bekleidung anbieten zu können. Daher wird die AG Lieferantenkatalog weitere Bekleidungslieferanten für die Aufnahme in den regulären Lieferantenkatalog überprüfen. Die Ausnahmeliste wird nicht weiter aktualisiert.
Die Ausnahmeliste der Bekleidungslabels könnt ihr euch unten herunterladen.