Rundfunkbeitrag
Der Rundbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Er wird sowohl von Personen als auch von Betrieben erhoben. Für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist es irrelevant, ob tatsächlich ein Rundfunkgerät betrieben wird. Ausschlaggebend ist allein die Möglichkeit des Rundfunkempfangs.
Der Beitrag wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhoben (früher: Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland GEZ).
Für Betriebsstätten, unter die auch Weltläden fallen, ist im wesentlichen die Anzahl der Beschäftigten relevant für die Berechnung des Beitrags. Für "Einrichtungen des Gemeinwohls", unter die u.a. eingetragene gemeinnützige Vereine zählen, gelten reduzierte Beiträge. Betriebsstätten, die rein ehrenamtlich betrieben werden, sind nicht anmeldepflichtig und damit von den Gebühren befreit.
Unabhängig von der Rundfunkbeitragspflicht fallen für das Abspielen von Musik in den meisten Fällen GEMA-Gebühren an.
*Stand: Februar 2024
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