EU-Entwaldungs-Verordnung
Hintergrund
Im Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung in Kraft getreten. Mit der Verordnung will die Europäische Union einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigung leisten. Die Verordnung bezieht sich auf die folgenden Warengruppen:
- Rinder
- Kakao
- Kaffee
- Ölpalme
- Kautschuk
- Soja
- Holz
In der EU ansässige Unternehmen, die Waren in die EU einführen oder dort vertreiben, die einen der Rohstoffe enthalten, müssen spätestens ab dem 2. Quartal 2025 bestimmte Pflichten erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ware aus entwaldungsfreien Gebieten stammt und nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde.
Pflichten für Weltläden
Derzeit gehen wir davon aus, dass Weltläden als sehr kleine Unternehmen nur zur Dokumentation von Sorgfaltserklärungen verpflichtet sind, die sie von ihren Lieferanten erhalten.
Ergänzungen
Dieser Wiki-Artikel wird in den nächsten Monaten ergänzt und konkretisiert werden.
Stand: April 2024
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Zum Weiterlesen
https://www.wuerzburg.ihk.de/lieferkettenmanagement/entwaldungs-verordnung/