Wirtschaftsidentifikationsnummer
Hintergrund
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer soll zuküftig der eindeutigen Zuordnung von Steuerpflichtigen und wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben werden. Eine entsprechende Verordnung ist am 3. Oktober 2024 in Kraft getreten. Auch Vereine und Weltläden gehören dazu.
Die Nummer setzt sich zusammen aus dem initialen Kürzel „DE“, gefolgt von einer neunstelligen Nummer sowie weiteren fünf Ziffern, die der Unterscheidung einzelner Tätigkeiten, Betriebe und Betriebsstätten dient. Beispiel: DE123456789-00001.
Vergabe der Identifikationsnummer
Die Nummer muss nicht beantragt werden sondern wird automatisch vergeben. Die Vergabe erfolgt stufenweise und soll 2026 abgeschlossen sein.
Es ist damit zu rechnen, dass die Wirtschaftsidentifikationsnummer gemeinnütziger Organisationen in das Zuwendungsempfängerregister aufgenommen wird.
Stand: Oktober 2024
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