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Arbeitsschutz im Weltladen

Ob Haupt- oder Ehrenamt – wer im Weltladen mitarbeitet, soll sicher und gesund bleiben. Arbeitsschutz schützt nicht nur vor Unfällen und Erkrankungen, sondern schafft auch ein gutes Arbeitsklima.

Wichtige Themen

Grundlagen des Arbeitsschutzes

Jede*r Arbeitgeber*in ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten (§ 3 Arbeitsschutzgesetz). Diese Pflicht gilt auch für Weltläden – unabhängig davon, ob dort ausschließlich ehrenamtlich oder auch hauptamtlich gearbeitet wird. Relevante Vorschriften sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und zu beurteilen – z. B. Stolperstellen, ergonomische Belastungen, schweres Heben oder psychische Belastungen durch Stress. Auch bei kleinen Betrieben mit wenigen Personen – und selbst bei rein ehrenamtlicher Tätigkeit – ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, z. B. bei Umbauten, neuen Arbeitsmitteln oder Personalwechseln.

Unterweisung und Schulung

Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig unterwiesen werden – mindestens einmal jährlich. Dabei geht es u. a. um grundlegende Sicherheitsregeln, Verhalten im Notfall, Erste Hilfe, Brandschutz, rückenschonendes Arbeiten und spezielle Hinweise zu Geräten oder Arbeitsabläufen im Laden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren (Datum, Thema, Teilnehmende). Auch Ehrenamtliche sind ausdrücklich einzubeziehen.

Ersthelfer*innen im Weltladen

In Betrieben mit 2 bis 20 gleichzeitig anwesenden Personen muss mindestens eine ausgebildete Ersthelfer*in anwesend sein (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Das bedeutet konkret: Wenn zwei Personen gemeinsam im Ladendienst tätig sind, muss eine davon Ersthelfer*in sein. Das ist für Weltläden zweifelsohne herausfordernd. Die Ausbildung und Auffrischung (alle zwei Jahre) wird z. B. von Johanniter, DRK oder ASB angeboten und ist für Weltläden über die zuständige Berufsgenossenschaft kostenfrei. Ein gut sichtbarer Aushang mit Name(n) der Ersthelfer*innen und Notrufnummern gehört zur Grundausstattung.

Erste Hilfe und Notfallorganisation

Ein vollständiger Verbandkasten nach DIN 13157 muss jederzeit zugänglich sein und regelmäßig überprüft werden. Ergänzend dazu sollten im Laden deutlich sichtbare Aushänge mit Notrufnummern und Standort des Verbandkastens. Auch der Umgang mit Unfällen (z. B. Dokumentation, Meldung an die Berufsgenossenschaft) sollte im Team besprochen sein.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Auch in Weltläden sollten Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass sie körperlich möglichst wenig belasten. Das betrifft z. B. Thekenhöhe, Sitzgelegenheiten an der Kasse, Lagerregale oder Bürostühle. Ziel ist, Rücken und Gelenke zu schonen – gerade bei längeren Einsätzen oder bei älteren Mitarbeitenden.

Brandschutz und elektrische Sicherheit

Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein und frei bleiben, Feuerlöscher regelmäßig gewartet und elektrische Geräte auf sicheren Zustand geprüft werden. Überlastete Steckdosenleisten oder defekte Kabel sind zu vermeiden. Der Brandschutz ist ebenfalls Teil der Unterweisung und sollte in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Zuständigkeit: Berufsgenossenschaft Handel & Warenlogistik (BGHW)

Für Weltläden ist im allgemeinen die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) zuständig. Sie bietet kostenfreie Schulungen, Vorlagen und Beratung an. Bei Fragen hilft die BGHW unter www.bghw.de oder über die regionale Ansprechperson.

Konkrete Schritte im Weltladen

  1. Zuständigkeit im Team klären (wer kümmert sich um Arbeitsschutz?)
  2. Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren (siehe Arbeitshilfe)
  3. Ersthelfer*innen schulen und Aushang vorbereiten (siehe Musterpräsentation)
  4. Verbandkasten und Brandschutz prüfen
  5. Sicherheitsunterweisung jährlich durchführen

Erstellt: Juni 2025

Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurde, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten vorliegt.


Zum Weiterlesen

Espresso Nr. 15 zum Thema Arbeitschutz

DGUV: Versicherungsschutz im Ehrenamt

BMAS: Arbeitsschutzgesetz kompakt

Arbeitsschutz-Portal

Arbeitshilfen

Unterweisungshilfen für den Handel

Gefährdungsbeurteilung Weltladen Vorlage

Gefährdungsbeurteilung Ausfüllhilfe

Präsentation Sicherheitsunterweisung Vorlage

Quelle: Wiki-Artikel „Arbeitsschutz im Weltladen“ von Weltladen-Dachverband e.V. unter einer CC BY 4.0-Lizenz

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Stand: 10/2022

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