Jugendschutzgesetz
Rechtlicher Hintergrund: Was regelt das Jugendschutzgesetz (§ 9)?
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) schützt Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Konsumverhalten. § 9 JuSchG regelt den Umgang mit alkoholischen Getränken, insbesondere:
§ 9 Absatz 1 JuSchG (verkürzt):
Alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit (z. B. Verkaufsstellen, Gaststätten)
- nicht an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
- Branntweinhaltige Getränke (z. B. Schnaps, Likör) dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Altersgrenzen laut Gesetz:
Produktart | Abgabe erlaubt ab Alter | Beispielprodukte |
---|---|---|
Bier, Wein, Sekt | ab 16 Jahren | Wein |
Spirituosen | ab 18 Jahren | Rum, Likör |
Alkoholhaltige Lebensmittel | ab 18 Jahren | Pralinen mit Rumfüllung (wenn Alkoholgehalt > 1 %) |
Es gilt:
- Der Verkauf ist nur erlaubt, wenn das Alter eindeutig festgestellt wurde (z. B. durch Ausweis).
- Bei Zweifeln am Alter darf kein Alkohol verkauft werden.
Was bedeutet das für Weltläden?
- Kein Verkauf alkoholischer Produkte an unter 16-Jährige:
Auch nicht bei einem Geschenk „für die Eltern" - Kein Verkauf branntweinhaltiger Produkte (Spirituosen, Likörpralinen) an unter 18-Jährige:
Auch wenn diese Produkte „nur wenig Alkohol" enthalten - Verpflichtung zur Alterskontrolle bei jungen Kund*innen: Einsicht in einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis)
- Auch Probierstände und Verkostungen zählen: Bei Events ist die Abgabe an Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 ebenfalls verboten
Empfehlungen für Weltläden
Interne Regelungen und Schulung
- Entwickelt eine klare interne Richtlinie, z.B. „In unserem Laden geben wir Alkohol grundsätzlich nur an Personen ab 18 Jahren ab." → Das geht über das Gesetz hinaus, ist aber zulässig und vereinfacht den Umgang.
- Sensibilisiert eure Mitarbeitenden.
- Nutzt bei Bedarf die unten verlinkten Infozettel.
Alterskontrolle umsetzen
- Sicherheitsregel: Wenn eine Person unter 25 Jahren aussieht, nach dem Ausweis fragen
- Nur akzeptieren:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein (nur bedingt, keine Adresse sichtbar)
Aushang im Laden
Gemäß §3 JuSchG müsst ihr als Gewerbetreibende im Laden auf die Regelung des §9 JuSchG hinweisen.
Erstellt: Juni 2025
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Zum Weiterlesen
BMFSFJ: Jugendschutz -- verständlich erklärt
Arbeitshilfen
2025-06 Infozettel zu Alkoholabgabe und Jugendschutz - Word Doc 2025-06 Infozettel zu Alkoholabgabe und Jugendschutz- PDF