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Jugendschutzgesetz

Rechtlicher Hintergrund: Was regelt das Jugendschutzgesetz (§ 9)?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) schützt Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Konsumverhalten. § 9 JuSchG regelt den Umgang mit alkoholischen Getränken, insbesondere:

§ 9 Absatz 1 JuSchG (verkürzt):
Alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit (z. B. Verkaufsstellen, Gaststätten)

  • nicht an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.
  • Branntweinhaltige Getränke (z. B. Schnaps, Likör) dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden.

Altersgrenzen laut Gesetz:

Produktart Abgabe erlaubt ab Alter Beispielprodukte
Bier, Wein, Sekt ab 16 Jahren Wein
Spirituosen ab 18 Jahren Rum, Likör
Alkoholhaltige Lebensmittel ab 18 Jahren Pralinen mit Rumfüllung (wenn Alkoholgehalt > 1 %)

Es gilt:

  • Der Verkauf ist nur erlaubt, wenn das Alter eindeutig festgestellt wurde (z. B. durch Ausweis).
  • Bei Zweifeln am Alter darf kein Alkohol verkauft werden.

Was bedeutet das für Weltläden?

  1. Kein Verkauf alkoholischer Produkte an unter 16-Jährige:
    Auch nicht bei einem Geschenk „für die Eltern"
  2. Kein Verkauf branntweinhaltiger Produkte (Spirituosen, Likörpralinen) an unter 18-Jährige:
    Auch wenn diese Produkte „nur wenig Alkohol" enthalten
  3. Verpflichtung zur Alterskontrolle bei jungen Kund*innen: Einsicht in einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis)
  4. Auch Probierstände und Verkostungen zählen: Bei Events ist die Abgabe an Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 ebenfalls verboten

Empfehlungen für Weltläden

Interne Regelungen und Schulung

  • Entwickelt eine klare interne Richtlinie, z.B. „In unserem Laden geben wir Alkohol grundsätzlich nur an Personen ab 18 Jahren ab." → Das geht über das Gesetz hinaus, ist aber zulässig und vereinfacht den Umgang.
  • Sensibilisiert eure Mitarbeitenden.
  • Nutzt bei Bedarf die unten verlinkten Infozettel.

Alterskontrolle umsetzen

  • Sicherheitsregel: Wenn eine Person unter 25 Jahren aussieht, nach dem Ausweis fragen
  • Nur akzeptieren:
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Führerschein (nur bedingt, keine Adresse sichtbar)

Aushang im Laden

Gemäß §3 JuSchG müsst ihr als Gewerbetreibende im Laden auf die Regelung des §9 JuSchG hinweisen.

Erstellt: Juni 2025

Der Weltladen-Dachverband e.V. darf im Rahmen seiner Tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen. Er übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Er schließt jegliche Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art aus, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurde, sofern nicht seitens des Weltladen-Dachverbandes nachweislich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.


Zum Weiterlesen

Gesetze im Internet

BMFSFJ: Jugendschutz -- verständlich erklärt

Arbeitshilfen

2025-06 Infozettel zu Alkoholabgabe und Jugendschutz - Word Doc 2025-06 Infozettel zu Alkoholabgabe und Jugendschutz- PDF

Quelle: Wiki-Artikel „Jugendschutzgesetz“ von Weltladen-Dachverband e.V. unter einer CC BY 4.0-Lizenz

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Stand: 10/2022

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