Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und wird oft vor allem wegen der Haftungsbeschränkung als Rechtsform gewählt. Sie kann auch von einer Einzelperson gegründet werden. Gründung und Auflösung einer GmbH sind aufwändiger als bei Einzelunternehmen und GbR. So ist es unter anderem notwendig, den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden und die GmbH in das Handelsregister eintragen zu lassen. Erst dann ist die GmbH eine eigene juristische Rechtsperson. Mit der Reform des GmbH-Gesetzes Ende 2008 ist die Gründung von GmbHs etwas vereinfacht worden. Wer möglichst schnell und ohne aufwändige anwaltliche oder notarielle Beratung eine GmbH gründen möchte, kann dies mithilfe der so genannten Musterprotokolle tun, die auch eine Mustersatzung enthalten. Eine notarielle Beurkundung ist dennoch weiterhin notwendig.
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter*innen kann zusätzliches Stammkapital beschafft werden. Wie lange der Gründungsprozess dauert, hängt stark von der Vollständigkeit und Richtigkeit der einzureichenden Unterlagen ab. Zum Beispiel muss der Unternehmensgegenstand genau ausformuliert sein. Dies sollte frühzeitig mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgestimmt werden. Beim Handelsregistergericht kann dann mit einer Eintragung innerhalb von ein bis zwei Wochen gerechnet werden. Auch Einzelpersonen können eine GmbH gründen, so dass diese Rechtsform vor allem für einzeln agierende Existenzgründer*innen geeignet ist. Kompliziert und kostenintensiv wird es, wenn bei einer GmbH mit mehreren Gesellschafter*innen Konflikte auftreten und einzelne Gesellschafter*innen austreten wollen. Diese müssen dann z.B. jemanden finden, der ihre Anteile zu einem zu verhandelnden Preis übernimmt.
Stand: 2020
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Quelle
Weltladen-Dachverband (2009): Weltläden neu gründen. Ein Leitfaden für Veränderer.