Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Zum 1. Januar 2025 wurde der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro/Stunde erhöht.
Der Arbeitgeber muss genau darauf achten, dass der jeweils aktuelle Mindestlohn bei allen Angestellten in keinem Monat des Jahres unterschritten wird. Die Kontrolle des Mindestlohns obliegt dem Zoll und den Finanzbehörden. Verstöße gegen den Mindestlohn werden mit hohen Geldstrafen belegt.
Der Mindestlohn ist Grundlage für die Berechnung der Minijob und Midijob-Grenzen.
Stand: Januar 2025
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