Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Zum 1. Januar 2025 wurde der Mindestlohn auf 12,82 Euro/Stunde erhöht. Ab 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro/Stunde, zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro/Stunde geplant.
Der Arbeitgeber muss genau darauf achten, dass der jeweils aktuelle Mindestlohn bei allen Angestellten in keinem Monat des Jahres unterschritten wird. Die Kontrolle des Mindestlohns obliegt dem Zoll und den Finanzbehörden. Verstöße gegen den Mindestlohn werden mit hohen Geldstrafen belegt.
Der Mindestlohn ist auch Grundlage für die Berechnung der Minijob und Midijob-Grenzen.
Stand: November 2025
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