Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft (eG) als Rechtsform ist besonders für Gruppen interessant. Die demokratische Grundidee ähnelt der eines Vereins, jedoch hat die eG im Gegensatz zum e.V. immer einen wirtschaftlichen Zweck. Die eG ist eine juristische Person, hat mindestens drei Mitglieder und eine Satzung, ist in das Genossenschaftsregister eingetragen und Mitglied in einem Prüfungsverband, der die Arbeit der eG kontrolliert und begleitet. Die Haftung der Genossenschaft kann in der Satzung auf ihr Kapital beschränkt sein, ein Mindestkapital ist nicht notwendig.
Durch die Reform des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 haben sich für Weltläden erhebliche Vorteile bei der Wahl dieser Rechtsform ergeben. Die eG ist seitdem weniger formalisiert, z.B. wird auf Versammlungsförmlichkeiten verzichtet, wenn alle Mitglieder anwesend sind, und bei einem Umsatz von unter 2 Millionen € ist der oftmals erhebliche Prüfungsumfang reduziert. Es kann nun auch eine einzelne Person als Vorstand fungieren, wenn die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat. Dann ist übrigens auch kein Aufsichtsrat erforderlich, aber möglich.
Vorteilhaft gegenüber der GmbH sind die klaren und einfachen Regeln beim Ein- und Austritt, d.h. Mitgliederwechsel erfolgen ohne Notarß*in oder Registereintragung. Das ausscheidende Mitglied hat nach Kündigung Anspruch auf die Rückzahlung der Einlage, was bei der GmbH nicht vorgesehen ist. Hier muss der*die Gesellschafter*in oft mühsam eine*n Dritte*n finden, der*die den Anteil übernimmt. Ein weiterer Pluspunkt ist die Betreuung durch Spezialist*innen des Prüfungsverbandes einschließlich steuerlicher und rechtlicher Fragen.
Kosten dieser Rechtsform bzw. der beschriebenen Dienstleistungen bestehen aus einem Jahresbeitrag beim Prüfungsverband plus der Prüfungskosten, die alle 2 Jahre anfallen. Wie oben erwähnt, ist der Prüfungsaufwand für kleine Genossenschaften unter 2 Millionen € Umsatz reduziert. Bis zu 1.000 € jährliche Kosten fallen dennoch an. Hierzu sei angemerkt, dass durch die intensive Begleitung des Prüfungsverbandes relativ stabile wirtschaftliche Verhältnisse gewährleistet werden, was auch den Mitgliedern der Genossenschaft mehr Sicherheit bringt.
Stand: 2020
Quelle
Weltladen-Dachverband (2009): Weltläden neu gründen. Ein Leitfaden für Veränderer.